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„Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, ihre Versicherten nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit "mit allen geeigneten Mitteln" zu rehabilitieren, um ihnen eine Rückkehr zur Familie und in den Beruf zu ermöglichen“ (Quelle: DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
Um dies zu gewährleisten, gibt es speziell von den Berufsgenossenschaften ermächtigte Ärzte, sogenannte Durchgangsärzte. Jeder Patient muss bei Vorliegen eines Arbeitsunfalles oder Verdacht auf das Vorliegen eines solchen bei einem Durchgangsarzt vorgestellt werden.
Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt – ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“, der von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) eine besondere Zulassung erhalten hat. Er ist für die Durchführung der Behandlung nach Arbeits- und Wege- und Schulunfällen zuständig.
Für die Teilnahme am Durchgangsarztverfahren gelten strenge Anforderungen sowohl an die ärztliche Qualifikation, als auch an die Ausstattung der Praxis (Röntgenraum, Möglichkeit invasiver Eingriffe, ambulante OP-Möglichkeit, etc.).
Die MEDIKON Forchheim ist für derartige Fälle über Dr. Andreas Wetzler, Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie, für das Durchgangsarztverfahren zugelassen und steht den Patienten hier jederzeit zur Verfügung.
Zusätzlich besteht über Dr. Hans-Ulrich Neglein im Rahmen des Modellprojektes „Handchirurgie“ die Zulassung zur spezialisierten Behandlung von Handverletzungen durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften).