Etwa 45 Prozent der Unfallverletzungen
betreffen die Hand. Dies betrifft insbesondere
auch Arbeitsunfälle. Diese Handverletzungen
werden in der Regel anfangs von
Ärzten, auch den Unfall- (D-) -Ärzten versorgt,
die nicht über die Zusatzqualifikation
„Handchirurgie“ gemäß der Weiterbildungsordnung
der Ärztekammer verfügen. Die
Zusatzqualifikation „Handchirurgie“ verlangt
als Basis entweder den Facharzt für Chirurgie,
Orthopädie oder plastische Chirurgie.
Erst dann kann die weitere Qualifikation
„Handchirurgie“ erworben werden.